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   BGH, 14.06.2005 - 5 StR 214/05   

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https://dejure.org/2005,11278
BGH, 14.06.2005 - 5 StR 214/05 (https://dejure.org/2005,11278)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - 5 StR 214/05 (https://dejure.org/2005,11278)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05 (https://dejure.org/2005,11278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schuldminderung wegen bestehender Drogenabhängigkeit bei nicht erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Berücksichtigung einer Affinität des Täters zu Drogen bei mehreren zeitlich nah aufeinander folgenden räuberischen Erpressungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 46 Abs. 2
    Strafmilderung einer Drogensucht, die nicht zu einer erheblichen Verminderung des Steuerungsvermögens führt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 214/05
    Das Landgericht hat sich in seiner Beweiswürdigung nicht mit allen Umständen auseinander gesetzt, die den Angeklagten hätten entlasten können (vgl. BGHSt 29, 18, 20; 14, 162, 164 f.).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 214/05
    Das Landgericht hat sich in seiner Beweiswürdigung nicht mit allen Umständen auseinander gesetzt, die den Angeklagten hätten entlasten können (vgl. BGHSt 29, 18, 20; 14, 162, 164 f.).
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 13/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Strafzumessung; erschöpfende

    Diese Umstände konnten das Landgericht aber nicht von der Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung entbinden (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05), die sich aus den fehlerfrei getroffenen Feststellungen ergebenden massiven Hinweise auf eine wenigstens weiter bestehende Drogenabhängigkeit auch ohne aktuellen Konsum harter Drogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 212/03; Fischer, StGB 56. Aufl. § 64 Rdn. 7) in Erwägung zu ziehen.

    Der Angeklagte hat ein schwerwiegendes, mit einem hohen strafrechtlichen Risiko verbundenes Verbrechen begangen, um eine nach den Tatumständen offensichtlich nur geringe Beute erzielen zu können, die indes ausgereicht hätte, in geringem Umfang Betäubungsmittel zu erwerben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05).

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafe niedriger ausgefallen wäre, falls eine Drogenabhängigkeit vorgelegen hätte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 544; BGH NStZ 1992, 381; BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05).

  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Dies wird der neue Tatrichter nachzuholen haben, der naheliegend auch die intellektuellen und psychischen Auffälligkeiten dieses Angeklagten mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen zu betrachten haben wird, wenngleich nach dem Tat- und Leistungsbild des Angeklagten eine Anwendung des § 21 StGB nicht besonders wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 214/05) und alles andere als die Festsetzung einer empfindlichen Freiheitsstrafe ohnehin schuldunangemessen wäre.
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